Was ist ein "Leihmeerschweinchen"?
Dieser Begriff ist fürchterlich, wir hören ihn nicht so gerne.
Damit ist ein Partnertier auf Lebenszeit gemeint, ein Begleitschweinchen...
Häufig werden 2 Meerschweinchen
zusammen angeschafft und bleiben Ihr Leben lang beisammen.
Leider endet irgendwann jedes Schweineleben und ein Tier
bleibt oft alleine zurück.
Doch kein Schwein bleibt gerne allein!
Deshalb wird der Tierhalter seinem einsamen Tier einen
neuen Partner holen,
der wohlmöglich viel jünger ist, als das vorhandene
Altschweinchen.
So entsteht eine Endlosschleife von hinzugeholten
und zurückbleibenden Meerschweinchen,
die nur durch die Abgabe des Alttieres oder durch ein
Begleitmeerschweinchen zu beenden ist.
Dieses Begleitmeerschweinchen lebt bei dem einsamen
Meerschweinchen,
bis eines der Tiere verstirbt und die Haltung beendet
werden soll.
Dann darf es zur Pflegestelle zurückgegeben werden.
So kann verhindert werden, daß ein altes Tier seine
bekannte Umgebung verlassen muß.
Pflegestellen des MNH e.V. in und um Hamburg bieten
Begleitmeerschweinchen
als Alternative zu Vermittlungstieren an.
Fast jedes Vermittlungstier kann auch als
"Begleitmeerschweinchen" ausziehen.
Diese Tiere werden stets nur einmalig zu diesem Zweck vermittelt und die
Pflegestelle des MNH e.V. als
Eigentümerin sucht nach Rückgabe einen Endplatz für das
Tier.
Das Schweinchen kann nicht als Begleitmeerschweinchen ausziehen!
Damit es dann nicht selbst zu alt für eine erfolgreiche
Vermittlung ist,
wird meist ein jüngeres Tier gewählt. Auch ältere
Meerschweinchen
freuen sich über einen jungen Partner, der noch einmal
richtig
Bewegung und Ablenkung in ihr Leben bringt.
Das Begleitmeerschweinchen ist
grundsätzlich nur eine Option für Tiere ab 6 Jahren
oder chronisch kranke Tiere. Wir nehmen unsere Vermittlungstiere
und auch zurückbleibende Partnertiere
bei Haltungsaufgabe IMMER zurück!
Die Rückgabe zur Pflegestelle als Eigentümerin ist
aber kein Muss!
Sollte sich der Halter/Besitzer entscheiden, das
Begleittier nach Beendigung der
Zeit zu behalten, so kann es weiter dort bleiben.
Allerdings wird damit auch die Verpflichtung eingegangen
jederzeit
sicherzustellen, dass dieses Tier stets einen Partner hat
und nicht alleine bleibt.
Eine Weitergabe an "Dritte" ist dem Besitzer des
Begleittieres ohne das Wissen
und das Einverständnis des Eigentümers nicht
gestattet!
Zum Zweck der sicheren Wiedererkennung werden unsere
Vermittlungstiere mit
einem Tierchip unverwechselbar
gekennzeichnet und bei TASSO registriert. Dieser Chip
kann von jedem Tierarzt und in jedem Tierheim sicher
ausgelesen werden.
Die Abgabe von Begleitmeerschweinchen erfolgt gegen
Schutzgebühr
und Schutzvertrag.
Die Rücknahme erfolgt kostenfrei, die Schutzgebühr wird
nicht erstattet!
Schutzgebühren
Kastrat: 80 €
Weibchen: 50 €
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Gabriele Busch, 2016-2023