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Was ist ein "Leihmeerschweinchen"?


Dieser Begriff ist fürchterlich, wir hören ihn nicht so gerne.
Damit ist ein Partnertier auf Lebenszeit gemeint, ein Begleitschweinchen...

Häufig werden 2 Meerschweinchen zusammen angeschafft und bleiben Ihr Leben lang beisammen.
Leider endet irgendwann jedes Schweineleben und ein Tier bleibt oft alleine zurück.
Doch kein Schwein bleibt gerne allein!

Deshalb wird der Tierhalter seinem einsamen Tier einen neuen Partner holen,
der wohlmöglich viel jünger ist, als das vorhandene Altschweinchen.
So entsteht eine Endlosschleife von hinzugeholten und zurückbleibenden Meerschweinchen,
die nur durch die Abgabe des Alttieres oder durch ein Begleitmeerschweinchen zu beenden ist.

Dieses Begleitmeerschweinchen lebt bei dem einsamen Meerschweinchen,
bis eines der Tiere verstirbt und die Haltung beendet werden soll.
Dann darf es zur Pflegestelle zurückgegeben werden.
So kann verhindert werden, daß ein altes Tier seine bekannte Umgebung verlassen muß.

Pflegestellen des MNH e.V. in und um Hamburg bieten Begleitmeerschweinchen
als Alternative zu Vermittlungstieren an.
Fast jedes Vermittlungstier kann auch als "Begleitmeerschweinchen" ausziehen.
Diese Tiere werden stets nur einmalig zu diesem Zweck vermittelt und die Pflegestelle des MNH e.V. als
Eigentümerin sucht nach Rückgabe einen Endplatz für das Tier.

 Das Schweinchen kann nicht als Begleitmeerschweinchen ausziehen!

Damit es dann nicht selbst zu alt für eine erfolgreiche Vermittlung ist,
wird meist ein jüngeres Tier gewählt. Auch ältere Meerschweinchen
freuen sich über einen jungen Partner, der noch einmal richtig
Bewegung und Ablenkung in ihr Leben bringt.

Das Begleitmeerschweinchen ist grundsätzlich nur eine Option für Tiere ab 6 Jahren
oder chronisch kranke Tiere. Wir nehmen unsere Vermittlungstiere
und auch zurückbleibende Partnertiere bei Haltungsaufgabe IMMER zurück!


Die Rückgabe zur Pflegestelle als Eigentümerin ist aber kein Muss!
Sollte sich der Halter/Besitzer entscheiden, das Begleittier nach Beendigung der
Zeit zu behalten, so kann es weiter dort bleiben.
Allerdings wird damit auch die Verpflichtung eingegangen jederzeit
sicherzustellen, dass dieses Tier stets einen Partner hat und nicht alleine bleibt.
Eine Weitergabe an "Dritte" ist dem Besitzer des Begleittieres ohne das Wissen
und das Einverständnis des Eigentümers nicht gestattet!

Zum Zweck der sicheren Wiedererkennung werden unsere Vermittlungstiere mit
einem Tierchip unverwechselbar gekennzeichnet und bei TASSO registriert. Dieser Chip
kann von jedem Tierarzt und in jedem Tierheim sicher ausgelesen werden.


Die Abgabe von Begleitmeerschweinchen erfolgt gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag.
Die Rücknahme erfolgt kostenfrei, die Schutzgebühr wird nicht erstattet!

Schutzgebühren

Kastrat: 80 €
Weibchen: 50 €


Vermittlung



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