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Schutzgebühren



Wie verkaufen unsere Meerschweinchen nicht, wir vermitteln sie!

Meerschweinchenfoto

Die Schutzgebühren decken dabei nur einen Teil der entstehenden Aufwendungen für die Kastration männlicher Tiere,
den Schutz vor Parasiten, das Setzen eines Mikrochips und weitere tierärztliche Behandlungen im Falle von Erkrankungen,
die Unterbringung und Gehegeausstattung, Pflege und Fütterung der Tiere.
Dazu kommen Aufwendungen für Verwaltung, Reinigung, Abfallentsorgung und vieles mehr...

Unsere Arbeit können wir nur gewährleisten, weil Fördermitglieder, die Pflegestellen mit ihrem aktiven Einsatz,
Spenderinnen und Spender, Patinnen und Paten uns und die Pflegestellen
unterstützen, um die Kosten für diese Aufwendungen zu tragen.

Beispielrechnung für Aufwendungen bis zur Vermittlung eines Meerschweinchens:

Kastration Böckchen: 120 Euro*

Tagessatz für den Aufenthalt in der Pflegestelle: 6,00 Euro

Durchschnittliche Verweildauer Böckchen/Kastrate 40 Tage: 240 Euro

Durchschnittliche Verweildauer Weibchen 20 Tage: 120 Euro

Eingangsuntersuchung (Behandlung innere und äußere Parasiten, Setzen eines Mikrochips): 30 Euro*

* Gebühren laut GOT vom 22.11.2022 und im Durchschnitt in Hamburg und Umland.

Daraus ergeben sich bei Böckchen durchschnittliche Aufwendungen
von 363 Euro, von 270 Euro für Kastrate und 150 Euro bei einem Weibchen.




Unsere Schutzgebühren ab 1. März 2025

Kastrat: 100 Euro
Weibchen: 70 Euro





Copyright: Gabriele Busch, 2025