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Urlaubsbetreuung





Notstationen und Pflegestellen in und um Hamburg bieten auch an,
Ihre Meerschweinchen in Ihrem Urlaub aufzunehmen.

Natürlich ist die Aufnahme und Vermittlung von Meerschweinchen
in einer Notlage unsere Hauptaufgabe.
Dennoch werden wir immer bemüht sein besonders unseren ehemaligen
Notschweinchen einen schönen Urlaub zu ermöglichen.

Dafür wird eine Tagesgebühr von 5,- Euro pro Tier (ab 1. Juli 2023) veranschlagt.

Bei Kurzzeitpflege unter 5 Tagen Zuschlag von einmalig 15 Euro.
Medikamentöse Behandlung vorerkrankter Tiere wöchentlich Zuschlag 5 Euro.

Eine Kaution in Höhe von 50 Euro ist vorab für evtl. Notfälle/Tierarztbesuche zu hinterlegen.

Bitte melden sie sich besonders zu den Schulferien in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
und Niedersachsen frühzeitig, denn unsere Pflegeplätze sind sehr begrenzt!

Unseren Muster-Pflegevertrag finden Sie mit einem Klick oben in der Navigationsleiste.


Bitte kontaktieren Sie bei uns bei Anfragen per Email


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WhatsApp-Kontakt

Bitte nennen Sie uns in Ihrer Nachricht den Zeitraum, die Anzahl und das
Geschlecht der Tiere, Ihren Standort sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen.


Telefonisch erreichen Sie uns ab 11 Uhr und bis Mitternacht unter

040 280 51 540


Anmerkung in eigener Sache:

Aufgrund der Corona-Pandemie war Urlaub lange nicht möglich.
Nun sind die Corona-Einschänkungen beendet...

Alle möchten nun in den Urlaub fahren.

Urlaub

Wir werden regelrecht mit Urlaubsanfragen überrannt, ebenso Tierpensionen.
Wir bitten alle Halter darum, sich RECHTZEITIG (!)
mindestens 6 MONATE vor Urlaubsantritt um eine Betreuung für die Haustiere zu bemühen.

!!! Besonders eng wird es 2023 in den Monaten März, April (Osterferien), Juli, August (Sommerferien) und Oktober (Herbstferien).
In den Sommerferien können wir (wenn überhaupt) nur noch kurzfristig freie Termine anbieten!!!


Da häufig Pflegeplätze reserviert und dann doch kurzfristig abgesagt werden, mussten wir leider
andere Urlaubsgäste abweisen. Deshalb sind Reservierungen nur noch mit Vorauszahlung
der Tierarzt-Kaution von 50 Euro möglich. Bei kurzfristiger Absage (< 15 Tage vor Antritt) wird diese einbehalten und
ausschliesslich Tierschutzzwecken zugeführt. Ausnahmen sind mit der jeweiligen Pflegestelle abzusprechen!



Nachtrag:

Die Betreuung und Pflege von Tieren wird von der Finanzverwaltung als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt,
soweit dies innerhalb des Haushalts erfolgt. Daher gibt es für "Tierbetreuungs- und -pflegekosten"
auch eine Steuerermäßigung von 20 Prozent. Das heißt: 20 Prozent der Kosten können - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag
- voll von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Kosten für die Versorgung und Betreuung des Haustieres
- einschließlich der Anfahrtskosten - sind dann begünstigt, wenn die Betreuung im Haushalt oder auf dem Grundstück erfolgt.
Die Steuervergünstigung gibt es also nicht, wenn das Tier außerhalb der Wohnung betreut wird, z.B. in einer Tierpension.
Dies bietet unser Verein aber nicht an!


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